Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Grab in der Erde. Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungsform her.
Ein Reihengrab ist ein Wahlgrab ebenfalls ein Einzelgrab. Der Unterschied ist jedoch, dass man sich bei einem Reihengrab die Lage nicht selber aussuchen kann. Wichtiger ist jedoch, dass nach Ablauf der Pacht das Grabnutzungsrecht erlischt und dieses nicht verlängert werden kann. Dies bedeutet, dass die Liegezeit des Verstorbenen (meist 30 Jahre) nach Ablauf der Frist nicht verlängert werden kann und das Grab eingeebnet wird.
Das Wahlgrab kann, wie der Name bereits andeutet, an einer bestimmten Stelle des Friedhofes gepachtet werden. Des weiteren können auch ein Doppelgrab und unter Umständen sogar größere Grabflächen gepachtet werden. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Grabnutzungsrecht meist verlängert werden. Auf dieser Grabstätte kann dann auch eine Folgebestattung stattfinden. Manchmal ist auch eine nachträgliche Bestattung einer Urne zusätzlich in einem Wahlgrab möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur die Reihenfolge aufgrund der Totenruhe möglich ist.
Die Erdbestattung ist ein Ritual, bei dem bestimmte Verhaltensweisen und Prozesse üblicherweise ohne die Notwendigkeit von Absprachen eingehalten werden. Diese unterscheiden sich je nach Religion und Land zum Teil erheblich. Die Erdbestattung muss in Deutschland innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod und frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Dies verträgt sich zum Beispiel nicht mit dem islamische Sitten, wonach ein Verstorbener stets am nächsten Tag begraben wird. Die Beisetzungsfrist kann durch einen Antrag der Ordnungsbehörde der Stadt Aachen verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen. Bestattungen in Deutschland sind Sachen der Bundesländer. Hier gibt es einzelne Bestattungsgesetze, die unter anderem auch die Bestattungszeiten regeln. Des weiteren finden sich gesetzliche Regelungen im Strafgesetzbuch, Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Infektionsschutzgesetz.