Verlässt uns ein geliebter Mensch, beginnt eine schwierige Zeit für die Hinterbliebenen, denn die Trauer und viele weitere Emotionen überwältigen uns schnell. Umso wichtiger ist es, einen erfahrenen Partner zu haben, der sich um die Bestattung kümmert und Sie somit entlastet.
Wir von Bestattungen Terinde helfen Ihnen hierbei gerne weiter, denn wir möchten Ihnen die nötige Zeit zum Trauern ermöglichen.
Jeder Verstorbene muss nach dem Bestattungsgesetz zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart und der Todesursache von einem Arzt untersucht werden. Die Angehörigen, in erster Linie Ehe- und Lebenspartner sowie volljährige Kinder und Eltern, aber auch alle anderen Personen, die einen Verstorbenen vorfinden, sind dazu verpflichtet einen Arzt zu benachrichtigen.
Jeder niedergelassene Arzt, z.B. der Hausarzt, kann und muss auf Verlangen die Untersuchung durchführen. Wenn vom Arzt ein natürlichen Tod festgestellt wurde und Sie möchten, dass ihr Angehöriger abgeholt wird, dürfen Sie selbständig den Bestatter Ihres Vertrauens benachrichtigen. Natürlich können Sie, nach der Feststellung eines natürlichen Todes, wenn dies Ihr Wunsch ist, auch zunächst in Ruhe von Ihrem Angehörigen Abschied nehmen. Beachten Sie aber, dass ein Verstorbener nach dem Bestattungsgesetz innerhalb von 36 Stunden in einem anerkannten Aufbewahrungsraum durch einen Bestatter überführt werden muss. Bei Anzeichen für eine ungewisse oder nicht natürliche Todesursache ist der Arzt verpflichtet, die Polizei zu verständigen, die in der Regel eine "Beschlagnahme" aussprechen und dann die Abholung durch einen Vertragspartner der Polizei anordnen wird. Sie können trotz allem noch Ihren Bestatter des Vertrauens kontaktieren. Seien Sie nicht beunruhigt, besonders bei Todesfeststellung durch den Notarzt oder einen anderen fremden Mediziner, der die Krankengeschichte Ihres Angehörigen nicht kennt, ist die Angabe einer ungeklärten Todesursache mit daraus folgender Beschlagnahme sehr häufig. In den allermeisten Fällen erfolgt wenige Tage später die Freigabe des Verstorbenen.
Bei Sterbefällen im Krankenhaus wird man Sie in der Regel persönlich benachrichtigen und um die Beauftragung der Abholung und der Bestattung bitten. Pflege- und Seniorenheime wiederum verfügen meist nicht über eigene Aufbewahrungsräume, entsprechend veranlassen diese meist umgehend die Abholung durch einen Bestatter. Bestimmen Sie deshalb bereits im Vorfeld mit Ihren Angehörigen einen Bestatter und teilen Sie diesen dem Heim verbindlich als zu beauftragendes Unternehmen mit.
In allen beschriebenen Fällen können Sie uns täglich 24 Stunden erreichen und mit einer Abholung beauftragen. Für weitere Klärungen stehen wir Ihnen ebenfalls 24 Stunden zur Verfügung, auch an Sonn- und Feiertagen.